Erneute Anpassung der Abschläge zur Korrektur der mit Preisdeckel-Schreiben weitergegebenen Doppel-Entlastungen.

Was ist passiert?

Die Energiewirtschaft hat vom Staat die „dankbare“ Aufgabe erhalten, die Energiekostensteigerungen gegenüber den Bürgern abzufangen. Da es praktisch keine Alternativen für die Entlastung unserer Kunden gab, haben wir uns dieser Aufgabe im Interesse unserer Kunden gern gestellt. Dabei war uns von vornherein bewusst, dass dies eine Herausforderung darstellt. Es sind zahlreiche Einzelvarianten der Entlastung mit je nach Versorgungsart und Kundengruppe unterschiedlichsten Berechnungsvorschriften für die Herleitung der Entlastungsbeiträge und Vorgaben für deren Ausweisung umzusetzen und das in ohnehin sehr komplexen und verzahnten Abrechnungs- und Abwicklungssystemen, die auch noch Eichrecht, Energiesteuern und andere gesetzliche Umlagen einzuhalten haben.

Die Energie Vorpommern hatte sich als besonders kundenorientierter Dienstleister dafür entschieden, die Entlastungsbeträge bereits ab Januar bei der Anpassung der Abschläge zu berücksichtigen. Damit haben wir die vom Staat erst später im Quartal zugesagten Entlastungen vorweggenommen. Unsere Kunden sollten so unabhängig von der späteren Erstattung durch den Staat gleich ab Jahresbeginn von den Entlastungen profitieren. Außerdem wollten wir unseren Kunden eine schwer nachvollziehbare Rückrechnung mit rückwirkenden Erstattungen für die Vormonate ersparen.

Bei der Umsetzung ist uns leider mit dem Versand der Schreiben zu den Entlastungsbeträgen ein Fehler unterlaufen. Mit dem Schreiben wurden Ihnen leider nicht nur die exakten Entlastungsbeträge mitgeteilt (so weit so gut), sondern diese Entlastungsbeträge im Rahmen der kaufmännischen Verbuchung zugleich auch rückwirkend noch ein zweites Mal von den bereits reduzieren Abschlägen abgezogen und somit deutlich zu niedrige, neue Abschläge angefordert. In vielen Fällen wurde dadurch sogar noch eine Rückerstattung vorgenommen.

Was wäre die Folge

Bei der späteren Jahresrechnung würden die reduzierten Abschläge natürlich nicht annähernd ausreichen. Hohe Nachforderungen wären die Folge, die viele Kunden in Bedrängnis bringen könnten.

Wir machen was

Bis zur nächsten Jahresrechnung sind bei den meisten Kunden noch diverse Monate Zeit, dieses auszugleichen. Wir werden die Abschläge für die kommenden Monate derart anheben, dass die in den ersten Monaten entstandene Lücke in den kommenden Monaten nach Möglichkeit ausgeglichen wird (Nachholung). Dieses erfolgt über einen Korrekturfaktor mit dem der letzte Abschlag multipliziert wird. Dieser Faktor deckt normale Fälle innerhalb des jeweiligen Tarifs gut ab.

Hinweise:

  1. Falls Sie Ihre Abschläge per Dauerauftrag zahlen und die für Januar 2023 angeforderten Abschläge noch unverändert weiter zahlen, d.h. die Abschläge NICHT um die Entlastungsbeträge reduziert haben, ist diese Anpassung für Sie gegenstandslos. Bitte zahlen Sie für den Januar mitgeteilten Abschläge auch zukünftig unverändert weiter.
  2. Falls bei Ihnen diese Nachholung z.B. aufgrund eines Umzugs oder aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Jahresrechnung im Einzelfall nicht mehr möglich ist, sollten Sie für die anstehende Rechnung die bis einschließlich Mai gegengerechneten Beträge in Höhe des 5-fachen monatlichen Entlastungsbetrages zur Seite legen.
  3. Sofern Sie erkennen, dass aufgrund von Sondereffekten oder genauerer Berücksichtigung Ihres aktuell ggf. angepassten Verbrauchsverhaltens ein anderer Abschlag ratsam wäre, passen Sie diesen bitte unter Angabe der Gründe und Nennung von neuem Betrag, Kunden- und Verbrauchsstellen-Nummern der jeweiligen Versorgungsart über eine Nachricht an info@energie-vorpommern.de an.

Zahlen bitte – Wo finde ich welche Zahlen?

Ihren neuen Abschlag ohne Energiepreisbremse finden Sie vorne in der Abschlagsmitteilung mit Beträgen für die jeweilige Versorgungsart. Die davon abzusetzenden, monatlichen Entlastungsbeträge entnehmen Sie bitte unserem letzten Schreiben, mit dem wir Ihnen –noch mit alten Abschlägen– den Entlastungsbetrag mitgeteilt haben.

Abschlag ohne Energiepreisbremse – monatliche Entlastung = zu zahlende Abschlag

Nachholung der Abschläge – Wie geht es?

SCHEMA für Gaskunden – Abrechnung typischerweise im Monat 9 (September)
andere Fälle (Stromkunden mit Abrechnung im Monat 12 (Dezember) analog

EckdatenKosten für 01 bis 09/2023monatlich
Ohne Preisdeckel3.600€400€
Entlastung-900€-100€
Mit Preisdeckel2.700€300€
Doppelte Entlastung200€
Minderzahlung-100€

Kurzfassung:
In den ersten 5 Monaten wurden 500 € zu wenig bezahlt.
Diese werden bis September (regulärer Abrechnungsmonat) durch 4 * 125 € mehr ausgeglichen!